Baumängel

So entdecken Sie Mängel und Pfusch am Bau

Der richtige Umgang mit Mängeln

Wenn Sie Bauarbeiten beauftragt haben und stellen Fehler der ausführenden Baufirma fest, müssen Sie diese Fehler nicht einfach akzeptieren. Um Mängelbeseitigungen durchzusetzen, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu berücksichtigen.

Ihr Recht als Bauherr
Baumängel-Ortsschild-Dentzer

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Ihr Recht als Bauherr

Um eine Baumaßnahme ohne Mängel durchzuführen und somit langfristig den Wert einer Immobilie zu erhalten, erfordern Baukonstruktionen ein sehr hohes Maß an Planungs- und Ausführungsqualität!

Oft wird eine Baumaßnahme aufgrund falscher Materialauswahl, Unkenntnis über Bauphysik oder einfach durch eine schlechte, nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Ausführung zum Alptraum.

Egal ob die Abdichtung des Kellers nicht Ihre Aufgabe erfüllt, Risse im Mauerwerk entstanden sind, die Dämmung mangelhaft ist oder Schimmel entsteht, alle Mängel die auftreten sind ärgerlich und müssen beseitigt werden.

Als Bauherr haben Sie bei Baumängeln das Recht, die vom Handwerker verursachten Baumängel nachbessern zu lassen.

Wichtig sind jedoch die richtigen Schritte. Als Erstes müssen Sie die Baumängel erkennen – was für den Bauherren, der üblicherweise kein Baufachmann ist, gar nicht so einfach ist. Es treten oft Baumängel auf, die auf den ersten Blick nicht offensichtlich sind. Hierbei kann ein qualifizierter und erfahrener Bausachverständiger helfen und beraten.

Ecke Fenster falsch

Baumängel, Mängelrüge & Mängelbeseitigung

Ein Baumangel liegt immer dann vor, wenn die ausgeführten Arbeiten nicht dem Vertrag entsprechen, die Arbeiten nicht vollständig erledigt sind oder die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.

Um festzustellen, ob es sich bei der Ausführung um Mängel handelt, ist genau zu prüfen, was im Vertrag, der Baubeschreibung, den Nachträgen etc. schriftlich vereinbart wurde.

Liegt vor, wenn eine Arbeit am Bauwerk nicht richtig, nicht vollständig oder nicht funktionsfähig durchgeführt wurde. Maßgeblich hierfür ist, was im Vertrag, beziehungsweise der darin enthaltenen Baubeschreibung vereinbart wurde. Baut die Baufirma beispielsweise die Treppe in Fichtenholz, obwohl im Vertrag Eiche steht, so ist das ein Mangel. Selbstverständlichkeiten – etwa die Verwendung frostsicherer Fliesen für eine Terrasse – müssen jedoch nicht extra vertraglich geregelt werden. In solchen Fällen ist von den allgemein anerkannten Regeln der Technik die Rede.

Mit einer Mängelrüge – auch Mängelanzeige genannt – teilt der Bauherr dem Handwerker, beziehungsweise dem Bauunternehmer, der die Gesamtverantwortung trägt, schriftlich den Baumangel mit und fordert ihn zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist auf. Diese Nacherfüllung, also eine zweite Chance, seinen Vertrag zu erfüllen, müssen Bauherren dem ausführenden Handwerksbetrieb stets gewähren. Wie genau Bauherren dabei vorgehen sollten, regeln die Paragrafen 634 und 635 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Abmessung Terassentür Abstand zum Fenster

Mängelgutachten

Als DEKRA-zertifiziertes Bausachverständigenbüro unterstützen wir Sie, unabhängig und zuverlässig bei der Feststellung von Ausführungsfehlern und Baumängeln sowie bei der Durchsetzung von Mängelbeseitigungsansprüche.

Unsere Mängelleistungen:

Erstellung von Gutachten zu Ausführungsfehlern und Baumängeln Bauschadens-Analysen und Baustoffprüfungen

Gutachterlich technischer Beurteilung von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden

Beweissicherung von Bauschäden und Baumängeln

Beratung bei der Behebung von Schimmel und Feuchtigkeitsschäden

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Das sind wir

Als DEKRA zertifizierter Bausachverständiger beraten wir sowohl private Kunden, als auch Geschäftskunden, kleinere und größere private Anleger, Bauunternehmen und mittelständische Investoren.

Das Sachverständigen- und Immobilienbüro Dentzer zählt mit seiner Erfahrung von über 30 Jahren zu den führenden Bausachverständigenbüros im Raum Köln – Bonn – Koblenz – Aachen – Düsseldorf. Wir sind neutral, unabhängig, flexibel, diskret und gewährleisten Ihnen so den für Sie persönlich zugeschnitten Service für Ihre Immobilie.

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