Baubegleitung mit Qualitätsüberwachung

Umbau ⎮ Neubau ⎮ Sanierung

Sie träumen vom Eigenheim, haben aber Angst vor Mängeln beim Neubau ?

Dann sind Sie bei unserer Baubegleitenden Qualitätskontrolle genau richtig !
Als DEKRA zertifizierter Bausachverständiger und Gutachter, sind wir der qualifizierte Partner, für die Baubegleitung, Bauberatung und bei Mängelgutachten.

Die Ausführung laufend im Auge zu behalten, ist die beste Garantie, die Baumaßnahme ohne Mängel und vertragsgerecht abzuschließen.

Lassen Sie das Objekt daher sorgfältig durch unseren DEKRA-zertifizierten Baugutachter überwachen.

Auch wenn Sie den Neubau, Umbau, oder die Sanierung bereits begonnen haben und Mängel und Verarbeitungsfehler vermuten, ist eine Überwachung und Korrektur der Ausführung oft noch möglich.

Wir begleiten Sie bei Neubau – Umbau – Sanierung bei allen Arten von Immobilien, wie Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industrie-Immobilien, sowie europaweit bei Ferienhaus-Immobilien.

Wir möchten, dass Sie wohnen, wie im Urlaub!

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Baubegleitung

durch DEKRA zertifizierten Bausachverständigen

kurzfristig

Beauftragung kurzfristig, auch nach Baubeginn möglich

telefonische Rückfragen

Telefonische Fragen jederzeit OHNE ZUSATZKOSTEN möglich

Kundenzufriedenheit

Hohe Kundenzufriedenheit

Baubegleitende Qualitätskontrolle

Bausachverständiger deckt Baumängel beim Neubau auf!

Wer sich den Traum von Eigenheim erfüllt, will sicher gehen, dass er nicht in einem Haus mit Baumängeln wohnen muss.

Viele Menschen kaufen lieber eine Bestandsimmobilie, statt einen Neubau zu errichten, da sie sich nicht mit den Problemen und den Mängeln eines Neubaues beschäftigen möchten.

Oft ist es auch für Bauherren schwierig, die Bauqualität zu beurteilen und die Angst vor Pfusch am Bau sehr groß.

Viele Familien wagen daher den Schritt zum Eigenheim Neubau nicht.

Um bei einem Neubau auf Nummer sicher, in Bezug auf Bauqualität und Einhaltung der geschlossenen Verträge zu gehen, empfiehlt sich einen erfahrenen Bausachverständigen mit einer baubegleitenden Qualitätsüberwachung zu beauftragen.

Als DEKRA-zertifizierter Bausachverständiger, mit über 30 Jahren Berufserfahrung, begleiten wir Sie bei Neubau, Umbau- oder Sanierung Ihres Hauses.

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Regelmäßige Baukontrollen sichern Ihnen die Qualität beim Hausbau

Mehr als 90 Prozent aller festgestellten Baumängel sind auf Verarbeitungsfehler der ausführenden Handwerker zurückzuführen. Moderne Baustoffe verfügen heute über hervorragende Eigenschaften. Um diese optimal nutzen zu können, ist eine ordnungsgemäße Verarbeitung notwendig.

Für einen Bauherren, der üblicherweise kein Baufachmann ist, es praktisch unmöglich, eine Baustelle zu überprüfen und Verarbeitungsmängel aufzudecken.

Die baubegleitenden Qualitätskontrolle durch einen qualifizierten Sachverständigen, ist daher unerlässlich, wenn der Traum von Eigenheim lange Zeit ungetrübt bleiben soll.

Beauftragen Sie daher einen Bausachverständigen, mit der baubegleitenden Qualitätskontrolle Ihres Bauvorhabens.

Ein qualifizierten Bausachverständiger besucht im Rahmen der baubegleitenden Qualitätsüberwachung regelmäßig die Baustelle und kontrolliert die Ausführung, vergleicht die vertragliche Leistung mit der tatsächlichen Ausführung und kontrolliert den Baufortschritt.

Die Kunst beim Bauen besteht darin, Mängel und Verarbeitungsfehler frühzeitig zu erkennen, um diese im laufenden Bauprozeß rechtzeitig und vollständig zu beheben.

Bauvorhaben sind so unterschiedlich, wie Ihre Bauherren.

Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche ein und begleiten Sie kompetent und zuverlässig durch Ihr Bauvorhaben !

Je nach Bauvorhaben, können zu den verschiedenen Zeitpunkten Begehungen im Rahmen der baubegleitenden Qualitätskontrolle durchgeführt werden.

Zu jedem Ortstermin / Begehung erstellt der zertifizierte Sachverständige ein schriftliches Baustellenprotokoll in der etwaigen Mängel und Abweichungen zur Ausführungsplanung, sowie eine Fotodokumentation des Bauzustandes der Immobilie festgehalten wird.

Die Phasen sind individuell an Ihr Bauvorhaben anpassbar.

Rufen Sie uns ganz bequem an oder senden Sie uns eine Anfrage

Phasen einer Baubegleitung

1. Beratung von Beginn an

Im Idealfall,  begleitet Sie bei Ihrem Bauvorhaben ein qualifizierter  Bausachverständige von der Planung an bis zur Fertigstellung und letzten Abnahme.

Die Unterstützung durch einem Sachverständigen und Gutachter im Vorfeld und fachkundige Überprüfung der Ausführungsplanung, ist die beste Voraussetzung für einen reibungslosen Bauablauf und mängelfreie Fertigstellung eines Bauvorhabens.

Auf folgender Punkte sollten Sie achten und sich beraten lassen:

  • Ist im Kaufvertrag alles enthalten?
  • Sind die Planungsunterlagen vollständig und die Ausführung regelkonform geplant?
  • Ist die Bau- und Leistungs­beschreibung vollständig und alles enthalten, was üblicherweise für eine ordentliche Baumaßnahme notwendig ist?
  • Entspricht die geplante Ausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik und der vertraglichen Vereinbarung?

2. Baustellen Termine und Bauüberwachung

Eine erste Baustellenbegehung kann schon vor dem Aushub der Baugrube durchgeführt werden, z.B. um die Bauabsteckung des Vermessers für die Ausführung der Erdarbeiten zu prüfen.

Anhand des Bodengutachtens kann festgelegt werden, wie weit die oberen Erdschichten entfernt werden müssen, wie der Aufbau der Baugrube vorzunehmen ist, ob und wie eine eventuelle Wasserhaltung (Grundwasser, Regenwasser) durchzuführen ist und welche Abdichtungsmaß­nahmen des Kellers oder der Bodenplatte notwendig sind, um die Gründung des Hauses dauerhaft vor Feuchtigkeit zu schützen.

Wichtig sind regelmäßige Baustellentermine immer dann, bevor die ausgeführte Leistung von weiteren Arbeiten verdeckt werden kann. In diesem Zwischenstadium ist eine Korrektur von Mängeln und Ausführungsfehlern meistens ohne große Probleme möglich.

Auch ist zu überprüfen, ob die richtigen und vereinbarten Materialien eingesetzt werden und so mithilfe minderer Qualität notwendige Kosten zugunsten des ausführenden Unternehmens erfolgen.

So muss zum Beispiel bei der Kellerabdichtung darauf geachtet werden, dass die richtigen Materialien in der richtigen Reihenfolge, mit der notwendigen Stärke aufgebracht und ausgeführt werden.

Weiter geht's dann beim Verfüllen der Baugrube, der Verlegung der Rohre für Fußbodenheizung und Wasserversorgung, dem Einbringen des Estrichs (Art und Dicke) und dem fachgerechten Einbau der Fenster und Türen, um nur einige wenige Gewerke zu nennen.

Nach jedem Baustellentermin fertig der Sachverständige ein Begehungsprotokoll an, auf dem neben den festgestellten Baumängeln, auch Fotos des Baufortschritts und der Mängel dokumentiert werden.

Der Bauherr erhält das Protokoll unmittelbar nach dem Ortstermin als Mittel der Beweissicherung, denn nicht jedes Bauunternehmen beseitigt die vorhandenen Mängel von sich aus.

Das Protokoll kann hier auch als Beweis vor Gericht verwendet werden und etwaige Mängelbeseitigungsansprüche durchzusetzen.

Ohne einen qualifizierten Experten wäre die Mängelerfassung und Mängelbeseitigung für einen Bauherren oftmals kaum möglich.


3. Schlussabnahme

Wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind und die vereinbarten Leistungen erbracht wurden, ist vor Übergabe des Hauses eine Schlussabnahme notwendig.

Mit einer erfolgreichen Schlussabnahme geht der Besitz an den Bauherren über und ab diesem Zeitpunkt trägt er die Verantwortung für das Haus.

Außerdem werden bei der Abnahme etwaige vorhandene Mängel und noch auszuführende Restarbeiten dokumentiert.

Der DEKRA-zertifizierte Bausachverständige bereitet zusammen mit dem Bauherrn die Schlussabnahme in einem ausführlichen Baustellentermin vor, in dem vor Ort alle noch bestehenden Mängel und Restarbeiten festgestellt werden.

Während des Schlussabnahmetermins unterstützt und begleitet der Sachverständige den Bauherren umfassend und berät ihn zu strittigen Punkten.


4. Weitere Arbeiten, Umzug und Gewährleistungsfristen

Mit erfolgreicher Schlussabnahme endet die eigentliche baubegleitende Qualitätsüberwachung.

Das heißt jedoch nicht zwangsläufig, dass wir Ihnen nicht weiterhin für Fragen und Unterstützung zur Verfügung stehen.

Oft treten bei den weiteren Arbeiten, Innenausbau, Malerarbeiten, der Gestaltung der Außenanlage, Garage oder Garten, Probleme und Fragen auf, die gelöst und beantwortet werden müssen.

Auch treten Mängel erst nach Einzug in die eigenen vier Wände auf, die vorher nicht zu erkennen waren.

Hierfür gilt eine sogenannte Gewährleistungsfrist, die in der Regel mit der erfolgreichen Schlussabnahme beginnt und fünf Jahre beträgt, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Der Bauträger oder die einzelnen Handwerker müssen alle Mängel und Schäden, die auf eine unzureichende Ausführung oder Material zurückzuführen sind, innerhalb des Gewährleistungszeitraums auf ihre eigenen Kosten beheben.

Es hat sich bewährt, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist das komplette Haus nochmals zu prüfen, um Mängel und Schäden zu erkennen und gegenüber dem Bauunternehmen zu rügen.

Idealerweise sollte eine Begehung rechtzeitig vor Ablauf der Gewährleistungsfrist erfolgen.

Wurde für das gesamte Haus nur eine Schlussabnahme durchgeführt, weil Sie schlüsselfertig gebaut haben, müssen Sie sich nur einen Termin merken.

Haben Sie aber zum Bau des Hauses mit jedem Handwerker einen gesonderten Werkvertrag geschlossen, müssen Sie sich für jedes Gewerke einen Termin im Kalender rot anstreichen.

Ihr Vorteil als Bauunternehmen & Bauträger

Durch unsere baubegleitende Qualitätsüberwachung / Bauleitung werden Fehler und Baumängel frühzeitig erkannt und können sofort behoben werden.

Mit unserer baubegleitenden Qualitätsüberwachung / Bauleitung reduzieren Sie das Risiko von Gewährleistungsansprüchen und schützen sich vor unerwarteten Mehr- und Folgekosten.

Nach jeder Baustellenbegehung erhalten Sie ein ausführliches Baustellenprotokoll, auf dem alle festgestellte Mängel und Vorkommnisse protokolliert werden.

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Wenn Sie uns mit der baubegleitenden Qualitätsüberwachung beauftragen, besteht für Sie die Möglichkeit, mit dem uns von der DEKRA zur Verfügung gestellten Siegel „über die Zertifizierung des Sachverständigenbüros Dentzer“ und unserem Qualitätssiegel zu werben.

Dies gewährleistet Ihren Kunden eine überwachte und hohe Qualität Ihrer Bauleistungen und schafft Vertrauen.

Mehr als  30 Jahre Erfahrung in der Bauausführung, davon 20 Jahre in leitender Tätigkeit und als Bausachverständiger sprechen für sich !

Zahlreiche Bauüberwachungen, Bauabnahmen, Hauskaufberatungen wurden in den letzten Jahren von uns durchgeführt und erfolgreich abgeschlossen.

Regelmäßige Fortbildungen in den Bereichen der theoretischen und praktischen Bauausführung, Baurecht (BGB/VOB), neue innovative Bauprodukte etc. sichern Ihnen eine Qualität und Überwachung nach aktuellen Stand und sichern eine regelkonforme Ausführung sowie Bauqualität.

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Baubegleitende Qualitätsüberwachung

In welchen Städten wird die Baubegleitung angeboten?

Für eine baubegleitende Qualitätsüberwachung oder Baukontrolle durch einen DEKRA-zertifizierten Bausachverständigen bestehen keine geografischen Beschränkungen. Wir erbringen alle unsere Dienstleistungen weltweit.

Für die pauschale Bauüberwachung gelten die Gebiete im Großraum  – Bonn – Koblenz – Aachen mit den angrenzenden Regionen.

Weitere Einsatzgebiete sind Düsseldorf, Berlin und Mallorca.

Gerne bieten wir Ihnen je nach notwendiger Anreise, Unterkunft etc. die gewünschte Leistung auf die Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten an.

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Bauabschnitte, die bei einer Bauüberwachung wichtig sind!

Phase 1 Technische Vertragsprüfung

Prüfen der technischen Vertragsinhalte, Prüfung der Baubeschreibung der verschiedenen Gewerke, Durchsicht der Planung, der Berechnungen und Ausführungsdetails, im Hinblick auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, sicherheits- und bautechnischen Anforderungen, Normen, Richtlinien und Herstellervorschriften.

Phase 2 Baubegleitende Begutachtung der jeweiligen Gewerke

Prüfen Von Ausführungen der jeweiligen Gewerke.

Phase 3 Baubegleitende Begutachtung Rohbau

Prüfen der Maurer- und Betonarbeiten zur Erstellung des Rohbaues ab Oberkante Kellerdecke / bzw. Bodenplatte. Prüfen der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten. Prüfen der Rohinstallationen und Fenstereinbau. Prüfung vor Schließen der Installationsebene.

Phase 4 Baubegleitende Begutachtung Innenausbau

Prüfen der Arbeiten zum Estrich, Innenputz und Dachgeschoßausbau. Prüfen der Fassadenarbeiten. Prüfung vor Beginn der Fliesen- und Malerarbeiten.

Phase 5 Vorbereitung der Endabnahme

Prüfen der Fliesen- und Malerarbeiten, der Bodenbeläge, Wandbekleidungen, Fertiginstallationen. Dokumentation der festgestellten Mängel und verbleibenden Restarbeiten. Um den Anforderungen an eine hohe Qualität der Bauausführung gerecht zu werden, sollte möglichst eine durchgängige Überwachung sämtlicher Gewerke erfolgen. Vor Auftragserteilung, wird daher, mit dem Bauherren ein individueller, objektabhängiger Überwachungsplan erstellt. Dieser wird Vertragsbestandteil.

Zusätzlich buchbar: Teilnahme an der Endabnahme

Teilnahme an der Abnahme der Gesamtleistung (Bauträger) oder bei Teilvergabe rüfen der Fliesen- und Malerarbeiten, der Bodenbeläge, Wandbekleidungen, Fertiginstallationen. Dokumentation der festgestellten Mängel und verbleibenden Restarbeiten. Um den Anforderungen an eine hohe Qualität der Bauausführung gerecht zu werden, sollte möglichst eine durchgängige Überwachung sämtlicher Gewerke erfolgen. Vor Auftragserteilung, wird daher, mit dem Bauherren ein individueller, objektabhängiger Überwachungsplan erstellt. Dieser wird Vertragsbestandteil.

Zu jedem Ortstermin / Begehung erstellt der zertifizierte Sachverständige ein schriftliches Baustellenprotokoll in dem etwaige Mängel und Abweichugen zur Ausführungsplanung, sowie eine Fotodokumentation des Bauzustandes der Immobilie festgehalten wird.

Folgende Unterlagen sollten vor Baubeginn vorliegen:

Bau- und Leistungsbeschreibung

Bauvertrag

Baugenehmigung

Bodengutachten

Wärmeschutznachweis

statische Berechnung

Listenelement

Ausführungsplanung

FAQ

Wichtige Fragen

Unsere Pauschalpreise für eine baubegleitende Qualitätskontrolle durch einen DEKRA-zertifizierten Bausachverständigen inkl. ausführlichen Baustellenbegehung und mündlicher Vor-Ort Beratung, bieten wir zum günstigen Pauschal-Fest-Preis von 399,00  EUR inkl. MwSt. an.

Bestes Preis-Leistungs-Verhältnis

Durch unsere Festpreise bieten wir Ihnen absolute Kostensicherheit zum BEST-PREIS und können unsere Dienstleistungen durch modulare Preise exakt Ihren  Bedürfnissen anpassen.

Die An- und Abfahrt wird mit unseren Pauschalsatz inkl. Fahrzeit und Kilometer berechnet.

Sie erhalten nach dem Ortstermin eine ordentliche Rechnung per E-Mail oder auf dem Postweg, die Sie bequem per Überweisung zahlen können.

Nachricht

BAUBEGLEITENDE QUALITÄTSÜBERWACHUNG / BAUKONTROLLE

PREIS: 399,00 EUR (INKL. MWST.)

Pauschalpreis für die ausführliche Objektbesichtigung durch einen DEKRA-zertifizierten Bausachverständigen inkl. mündlicher Vor-Ort-Beratung.

Die An- und Abfahrt wird mit unseren Pauschalsatz inkl. für Fahrzeit und Kilometer berechnet.
Ab Boschstraße 12, 53359 Rheinbach:

Unsere Pauschalpreise beziehen sich auf alle Bauvorhaben, unabhängig vom Kaufpreis oder den Baukosten!

Der Gesamtzeitaufwand des Sachverständigen für den Ortstermin beträgt max. 2,5 Stunden je Termin.

Fahrtkosten werden zu den unten stehenden Pauschalpreisen abgerechnet. Zeitaufwand über das im Pauschalpreis enthaltene Zeitlimit hinaus, werden mit einem Stundensatz von 130,00 EUR/Stunde (Abrechnung je angefangene 1/4 Stunde), sowie 5 % Nebenkostenpauschale.

Haben Sie Fragen zu weiteren Leistungen oder zu unseren Preisen?

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns KOSTENLOS und UNVERBINDLICH!

Einfache Fahrstrecke bis 10 km 50 EUR/Brutto
einfache Fahrstrecke bis 25 km 75 EUR/Brutto
einfache Fahrstrecke bis 50 km 100 EUR/Brutto
einfache Fahrstrecke bis 75 km 130 EUR/Brutto
einfache Fahrstrecke bis 100 km 160 EUR/Brutto
weitere Fahrstrecken über 100 km werden nach Aufwand berechnet.

Baubegleitende Qualitätsüberwachung oder Baukontrolle mit ausführlichem Begehungsprotokoll
695,00 EUR

Stundensatz je Std.
130,00 EUR

Fahrtkosten je Kilometer
0,75 EUR/km

Nebenkostenpauschale in Prozent der netto Rechnungssumme
5%

Mehrpreis für Baubegleitende Qualitätsüberwachung oder Baukontrolle mit ausführlichem Begehungsprotokoll je Ortstermin. (Ist auch nach Beauftragung jederzeit möglich)
296,00 EUR