Die 15 größten Fehler beim Hausbau !

Die 15 größten Fehler beim Hausbau

Sie haben das passende Grundstück gefunden und möchten am liebsten schnell loslegen zu bauen ?Neubau Baustelle Hausbau

Oft gehen Bauherren ein hohes  Risiko ein, ohne zu wissen auf was sie sich bei einem Neubau einlassen.

Bauen ist gerade in Deutschland, mit seinen vielen Regeln und Gesetzen, sehr komplex. Hinzu kommen noch modernste Baustoffe, die richtig verarbeitet werden müssen.

Da verliert ein Bauherr oft den Überblick !

Vermeiden Sie die 15 größten Fehler beim Hausbau.

1. Sichere Baufinanzierung 

Vor dem ersten Statenstich ist es wichtig, das Sie Ihre Finanzierung für das Bauvorhaben sichern.

Viele Bauvorhaben übersteigen während der Bauphase oft das vorher festgelegte Budget, so dass teuer nachfinanziert werden muß.

Planen Sie ausreichend Sicherheit und einen Puffer für Unvorhersehbares ein ! Evtl. sichern Sie sich einen Puffer durch Eigenkapital.

Vergleichen sie die verschiedene Finanzierungsangebot genau.

Zur genauen Ermittlung des benötigten Budgets ist es wichtig den Bauvertrag genau zu lesen und eventuell nicht aufgeführte Kosten zusätzlich zu berücksichtigen.


Baufinanzierung Neubau Haus

2. Bauträger genau prüfen

Sie haben einen Bauträger, Fertighaushersteller oder Massivhaus-Bauer gefunden ?

Dann sollten Sie ihn ordentlich unter die Lupe nehmen.

Lassen Sie sich Referenzobjekte geben, sprechen Sie mit den ehemaligen Bauherren und überprüfen Sie, wie lange es das Unternehmen schon auf dem Markt gibt.

Hat das Unternehmen schon vier mal den Namen gewechselt und 6 mal den Betriebssitz, dann Augen auf und aufgepasst !

Kind Hand Ratlos

Lassen Sie sich Qualifikationen zeigen (Meisterbrief, Studienabschluß (Diplom), etc.). Diese sollten natürlich in einem der üblichen Bauberufe erlangt worden sein und nicht im „altdeutschen Rhythmustanz“ oder als „Konservendosenverkäufer“ !

Fehlt die für ein zulassungspflichtiges Gewerk für das in der Regel eine Meisterqualifikation zur Ausübung erforderlich ist (Vollhandwerk, z. B. Maurer, Betonbauer, Zimmerer, Straßen- und Pflasterbauer), die Eintragung in die Handwerksrolle, liegt handwerksrechtliche Schwarzarbeit vor.

Unter Umständen haften Sie als Bauherr, mit einen höhes Bußgeld hierfür.

Besuchen Sie aktuelle Baustellen des Unternehmens und sehen Sie sich an, wie dort gearbeitet wird. Welche Unternehmen für Ihren Bauträger arbeiten, wie die Firmenfahrzeuge aussehen und machen Sie sich einen Eindruck vom Bauablauf.

Sie werden staunen !

Sollten Sie vollständig zu frieden sein, haben Sie das richtige Unternehmen gefunden.

3. Planung Ihres Traumhauses

Wenn Sie einen Bauträger, Fertighaushersteller oder Massivhausbauer gefunden haben, geht es jetzt an die Planung.

Hier müssen Grundrisse, Ansichten, Putz, Fliesen, Küche, Bad ….. geplant und mit Ihren Vorstellungen abgestimmt werden.

Legen Sie alles in Ruhe fest, überlegen Sie genau und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, zu überlegen ob diese Planung die Richtige für Sie ist. Steht das Haus einmal, ist es schwierig und teuer Bauteile und Räume zu ändern. Manchmal ist es auch unmöglich bestimme Dinge im Nachhinein zu verändern.

Halten Sie bei der Vertragsgestaltung alles schriftlich und so detailliert wie möglich fest und machen Sie Ihre Planung, Bemusterung, Angaben zum Vertragsbestandteil.

4. worauf setze ich mein Neues Haus ?

Sie können Ihr Haus auf Sand bauen, es sollte nur der Richtige sein.

Um Bauschäden wie Risse und Absenkungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, vor dem ersten Spatenstich untersuchen zu lassen, wie der Baugrund unter Ihren zukünftigen Haus aussieht.

Hierzu sollte ein geologisches Ingenieurbüro den Baugrund untersuchen. Es führt vor Ort Probebohrungen durch und stellt so die verschiedenen Erdschichten und einen möglichen Grundwasserstand fest. Auf dieser Grundlage wird ein geologischen Gutachten erstellt, welches festlegt, wie tief das vorhandene Erdreich abgebaggert werden muß, um den Keller oder die Bodenplatte des neuen Hauses so zu gründen, das keine Risse durch Absenkungen entstehen.

Der Aufbau der Schichten zwischen dem festen Boden und der Unterkante der Bodenplatte bzw. Sohle wird festgelegt und die notwendige Verdichtung angegeben. Oft wird auch ein sogenannter Lastplattendruckversuch empfohlen, um die Verdichtung des aufgefüllten Materials , wie zum Beispiel dem Schotter, zu überprüfen.

Beim Lastplattendruckversuch wird ein Stempel der an einem Widerlager z.B. einem LKW oder Bagger abgedrückt wird, in das erstellte Schotterbrett gedrückt, um das Nachgeben der aufgefüllten Schotters zu messen. Hier muß, um die notwendige Standsicherheit zu gewährleisten, ein festgelegter Wert erreicht werden. 

Im geologischen Bodengutachten kann eine mögliche Wasserhaltung angegeben sein, wie zum Beispiel durch Grundwasser oder auf Grund von Regenwasser. Hier wird empfohlen, wie mit dem anfallenden Wasser umzugehen ist.

5. Was muß  zusätzlich zum Haus noch bezahlt  werden ?

Oft finden sich versteckt im Vertrag Regelungen, die festlegen, dass der Bauherr einen Baustromkasten, Wasserversorgung etc. stellen oder der anfallende Müll entsorgt werden muß. Alles dies sind versteckte Kosten auf die Sie beim Bauvertrag achten sollten. Gehen Sie sicher, welche Kosten zusätzlich zum Haus auf Sie zukommen.

Solche Nebenkosten, die oft nicht in der eigentlichen Finanzierung berücksichtigt wurden, belasten Ihr Budget zusätzlich und gefährden Ihre Liquidität. 

6. Baubegleitung durch Fachmann

Die Auftragslage der Bauunternehmen und anderer Handwerker ist zur Zeit sehr gut. Hiermit wächst allerdings auch der Termindruck und die Sorgfalt leidet. Im Normalfall baut ein Bauherr in seinem Leben nur ein Haus und das sollte ohne Wenn und Aber möglichst reibungslos funktionieren.

Lassen Sie Ihr Bauvorhaben daher von einem Bausachverständigen mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle überwachen.

Nur so könne Sie sicher sein, dass Mängel und Ausführungsfehler entdeckt werden.

7. Vermeiden Sie Schwarzarbeit

Als Auftraggeber und Bauherr haben Sie das Recht auf eine mängelfreies Ergebnis der beauftragten Arbeiten. Beschäftigen Sie Handwerker allerdings schwarz, d.h. Sie leisten Zahlungen in bar, ohne das Sie eine ordentliche Rechnung erhalten haben, liegt Schwarzarbeit vor.

Beauftragen Sie bewußt Schwarzarbeit,  verlieren Sie Ihr Recht auf Gewährleistung und Rückzahlung des Werklohns. (Urteil desBundesgerichtshof Akz.  VII ZR 216/14),

Gesetzlich steht Ihnen das Recht zu, 5 Jahre nach Abnahme, Mängel zu rügen und deren Beseitigung zu verlangen.

Die beabsichtige Kostenersparnis durch Schwarzarbeit kann sich daher schnell in Luft auflösen und ist am Ende teurer, als hätten Sie die Handwerker ordentlich beauftragt und bezahlt.

Zusätzlich machen Sie sich nach § 1 SchwarzArbG der Schwarzarbeit schuldig und müssen mit einen hohem Bußgeld rechnen. Des Weiteren handelt es sich bei Schwarzarbeit nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Straftat.

Egal ob mit oder ohne Vertrag, Schwarzarbeit ist immer illegal. Wenn Sie beabsichtigen, ein ganzen Haus zu errichten oder nur Instandsetzungs- oder Reparaturarbeiten ausführen zu lassen, sollten Sie grundsätzlich immer einen Profi beauftragen, der für sein Handwerk qualifiziert und in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Eine ordentliche Rechnung muß neben Anschrift und Steuernummer des Handwerkers immer auch die Umsatzsteuer enthalten.

Lassen Sie sich in keinem Fall auf Versprechen ein, auch wenn Sie damit womöglich einige Euro sparen könnten.

Gehen Sie auf Nummer sicher und erhalten Sie sich Ihr Recht auf Gewährleistung. Erfahrungsgemäß sparen Sie bei Schwarzarbeit an der falschen Stelle und oft zahlen Sie im Nachhinein drauf.

8. Bau-Mängel / Auseinandersetzungen

Seien Sie sich darüber im Klarem, das kein Bauvorhaben  läuft „wie an der Schnur gezogen“ !

Selbst bei einer außerordentlich genauen Planung, einer kompletten Kostenkontrolle und einer sorgfältigen Auswahl der Handwerker, kommt früher oder später der Zeitpunkt, an den Sie feststellen, daß eben doch nicht alles bedacht und geplant wurde.

Oft ist ein nicht Baufachmann mit vielen Situationen überfordert, die bei Bauvorhaben, egal ob groß oder klein, auf einen zukommen.

Scheuen Sie bei Bedenken gegen die Ausführung der beauftragten Handwerker keine Konflikte, wenn Sie der Meinung sind, daß die Ausführung nicht dem Vertrag entspricht oder Sie Mängel feststellen.

In diesen Situationen ist es sinnvoll, wenn Sie Ihr Bauvorhaben von eine Bausachverständigen begleiten lassen.

 

9. fehlende Unterlagen

„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“     Joachim Ringelnatz

Glauben Sie nicht alles was Ihnen Makler oder Verkäufer erzählen. Lassen sich sich alle für den Kauf notwendigen Unterlagen vorlegen und prüfen Sie diese sorgfältig.


Eine Checkliste notwendige Unterlagen zum Haus-/ Immobilienkauf (PDF-Datei) finden Sie hier.

Sind der Anbau und die Verlängerung der Garage tatsächlich baurechtlich genehmigt worden ? Wenn Sie beim Verkäufer oder Makler nachfragen wird dieser die Frage sicher mit JA beantworten.

Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es unerlässlich, sich alle Unterlagen, wie Protokolle der Eigentümerversammlung, die Beschlußsammlung oder die Teilungserklärung vorlegen zu lassen.

10. Den Kaufvertrag wird nicht ausreichend geprüft 

Bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben sollten Sie ihn genau prüfen. Was eigentlich selbstverständlich ist, wird aber tatsächlich von Hauskäufern häufig mißachtet.

Auch wenn es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, Kaufverträge für Immobilien oder Grundstücke notariell abzuschließen, gibt es auch hier unterschiedliche Möglichkeiten zum Vertragsabschluss.

Sie haben eine Mitspracherecht bei der  Formulierung und können Ihre Überlegungen in den Vertrag einfließen lassen. Der Notar sendet Ihnen vor dem Beurkundungstermin einen Entwurf des Kaufvertrages, der sich noch ändern läßt.

Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet (§17 Beurkundungsgesetz) alle Beteiligten über den Inhalt und die Tragweite des Vertrages aufzuklären. Dies gilt insbesondere um Irrtümer und Zweifel zu vermeiden und um unerfahrene und ungewandte Beteiligte nicht zu benachteiligt.

Kaufen Sie von einem gewerblichen Verkäufer (Bauträger, Fertighausfirma, etc.), dann muss der Notar Ihnen den Vertrag mindestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin zur Durchsicht vorlegen.

Lassen Sie sich beim Hauskauf kompetent und Qualifiziert beraten !

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Baubegleitung Beratung Hauskaufinspektion Gutachter Sachverständiger

Das sind wir!

Als DEKRA zertifizierter Bausachverständiger beraten wir sowohl private Kunden, als auch Geschäftskunden, kleinere und größere private Anleger, Bauunternehmen und mittelständische Investoren.

Das Sachverständigen- und Immobilienbüro Dentzer zählt mit seiner Erfahrung von über 30 Jahren zu den führenden Bausachverständigenbüros im Raum Köln Bonn Koblenz Aachen – Düsseldorf.

Weitere Einsatzgebiete, die uns auf Grund unserer langjährigen Tätigkeiten vertraut sind,  sind Düsseldorf, Berlin und Mallorca.

Wir sind neutral, unabhängig, flexibel, diskret und gewährleisten Ihnen so den für Sie persönlich zugeschnitten Service für Ihre Immobilie.

Unsere Dienstleistungen

1. Begehung der Immobilie

Um nicht die Katze im Sack zu kaufen, sichten wir als DEKRA zertifizierter Sachverständiger und Gutachter vor dem Ortstermin die für den Immobilienkauf notwendigen Unterlagen.
Im Ortstermin begehen wir in aller Ruhe das Objekt von OBEN bis UNTEN und achten auf mögliche Baumängel, die nicht jeder Laie auf den ersten Blick erkennt. Außerdem gehen wir auf Ihre Umbauwünsche ein und prüfen deren Umsetzbarkeit.

3. Kaufpreisverhandlung

Nachdem wir alle Kosten und den Immobilienwert ermittelt haben, unterstützen wir Sie bei Bedarf gerne bei der Kaufpreisverhandlung mit dem Makler oder dem Verkäufer. Hierbei kommen alle festgestellten Mängel und Fakten auf den Tisch, um Ihre Kaufpreisvorstellung zu belegen.

Erfahrungsgemäß rechnet sich unsere Dienstleistung für den Käufer schon hierdurch.

2. Wertschätzung und Beratung

Nach dem wir gemeinsam das ganze Objekt begutachtet haben, besprechen wir alle entdeckten Baumängel und schätzen deren Beseitigungskosten, sowie die Kosten Ihrer Umbauwünsche. Hiernach läßt sich auch der Wert der Immobilie in Form einer Immobilienbewertung ableiten und der Wert des reinen Baugrundstückes bestimmen.

4. Notartermin und Umbau

Nachdem die Kaufentscheidung gefallen ist und Käufer und Verkäufer sich geeinigt haben, besteht die Möglichkeit Sie bis zum Notartermin zu begleiten. 

Auch bei Umbau oder Sanierung stehen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Baustellenerfahrung mit Rat und Tat  zur Seite.

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